Wem vertrauen Sie sich an?

 

Mein Name ist Jean Martin Kleinsmiede, Jahrgang 1958.

 

Nachdem ich lange in der Privatwirtschaft tätig war, begleitete ich im Frühling 2009 meine Frau zu einem Weiterbildungsseminar zum Thema Bio- und Neurofeedback. Das war für mich ein faszinierendes, neues Gebiet! Sehr schnell erkannte ich das Potential dieser Trainingsmethode. Vor allem die Kombination QEEG-Diagnostik und Hirnfunktionstraining schien mir sehr Erfolg versprechend zu sein. So entschloss ich mich, mich in Neuro- und Biofeedback, QEEG-Aufnahmen und -Diagnostik sowie in Hirnfunktionstraining aus- und weiterzubilden.

 

2015 -  Anatomie, Pathologie und Physiologie - Diplom Juli 2016 

2014 - HRV-Biofeedback

2014 - Wahrnehmungstraining mit BrainBoy Heimtrainingsgerät

2013 - Schoresch-Ausbildung zum Bio- und Neurofeedback-Trainer - Diplom 2015

2011 - Bio- und Neurofeedbackpraktikum in psychologischer Praxis

2010 - Cogmed-Gedächtnistraining für RoboMemo

2009 - Neuro- und Biofeedback Cygnet-Grundkurs

2009 - QEEG mit Mitsar-Aufnahmegerät

 

Seit 2009 habe ich zudem diverse weitere Kurse und Workshops zu Neurofeedback und QEEG absolviert in der Lenzerheide, Zürich, Greifensee, Wetzikon, Berg (DE), Heilbronn (DE) und Malmö (SE)

 

 

ASCA-Anerkennung

Ich bin bei der ASCA als Therapeut für Bio- und Neurofeedback zugelassen (ZSR T930562). Beide Methoden werden von der Stiftung ASCA, Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin, und den daran angeschlossenen Krankenversicherungen – entsprechend deren Versicherungsbedingungen – anerkannt. Einige ASCA-Partner-Krankenkassen übernehmen also einen Teil der Kosten über die Zusatzversicherung.

 

 

Für Klienten, die eine Rückerstattung durch die Krankenkasse anstreben, ist es also wichtig, folgenden Hinweis der ASCA zu beachten: Die Stiftung ASCA weist darauf hin, dass jeder Patient, jede Patientin sich bei der Krankenkasse vorgängig - also vor der ersten Behandlung - erkundigen muss, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und ob der/die behandelnde GesundheitspraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist, denn jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seines Leistungskatalogs.